Das BMF hat zu den Auswirkungen des BFH-Urteils I R 53/09 vom 26.08.2010 auf die Besteuerung von Bezügen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-, Urlaubs und Abfertigungsgesetz in Österreich Stellung genommen (Az. IV B 3 - S-1304-AUT / 11 / 10003).
Der Bundesrat hat Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere begleitete Regelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) angemeldet. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/7916) vorgelegten Stellungnahme der Länder heißt es, es seien ergänzende Regelungen bei der Erbschaftsteuer notwendig. Die Steuerbegünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer würden auch für Vermögen gewährt, welches sich innerhalb der EU befinde.
Der Finanzausschuss hat den Weg für das Brexit-Steuerbegleitgesetz freigemacht. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor elf Änderungsanträge zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königsreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (19/7377) eingebracht, die vom Ausschuss angenommen wurden.
Das Bundeskabinett hat den von Bundesfinanzminister Scholz vorgelegten Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit, Sozialleistungsbetrug sowie gegen Kindergeldmissbrauch beschlossen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode bestimmt werden. Dies entschied der BFH (Az. IX R 30/17).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gebildete Reinvestitionsrücklage bereits in einem Wirtschaftsjahr auf einen anderen (Gewerbe-)Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden kann, in dem das Ersatzwirtschaftsgut noch nicht fertiggestellt, aber bereits mit dessen Herstellung begonnen worden ist (Az. VI R 50/16).
Bezüglich der Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung fordert der BFH das BMF dazu auf, dem Verfahren beizutreten und zu einzelnen Fragen Stellung zu nehmen (Az. I R 72/16).
Das FG Münster entschied, dass eine Rücklage nach § 6b EStG auch dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, wenn die Verschmelzung exakt vier Jahre nach Rücklagenbildung stattfindet (Az. 13 K 2082/15).
Das FG Münster entschied, dass Genussrechtserträge, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, auch dann als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn die Genussrechte nur leitenden Mitarbeitern angeboten werden (Az. 4 K 1366/17).
Das FG Münster entschied, dass ein nach Abschluss der Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten aufgenommener Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt nicht mehr Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung ist (Az. 3 K 577/18).
Quelle: www.datev.de